EN 81-28 für Aufzugbetreiber

Was ist die EN 81-28?

Die EN 81-28 ist eine europäische Sicherheitsnorm für Aufzüge. Sie regelt die Notruf- und Alarmkommunikation zwischen eingeschlossenen Personen im Aufzug und einer ständig besetzten Notrufzentrale (24/7).
Ihr Ziel: Sicherstellen, dass im Notfall schnell Hilfe geleistet wird.


1. Warum betrifft mich die EN 81-28 als Betreiber?

Als Betreiber sind Sie gesetzlich verantwortlich dafür,

  • dass der Aufzug über ein funktionierendes Zwei-Wege-Notrufsystem verfügt,

  • dass der Notruf ständig erreichbar ist (24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr),

  • und dass das Notrufgerät regelmäßig geprüft wird.

Sie haften dafür, dass eingeschlossene Personen zuverlässig befreit werden.


2. Welche Anforderungen stellt EN 81-28 an den   Aufzug?

Die Norm schreibt unter anderem vor:

1. Automatische Notrufverbindung

Der Aufzug muss eine dauerhafte Verbindung zu einer ständig erreichbaren Notrufzentrale aufbauen können.

2. Sprechverbindung in beide Richtungen

Eingeschlossene Personen müssen mit einer Leitstelle sprechen können.

3. Funktionsprüfung (Testalarm)

Das Notrufsystem muss automatisch mindestens alle 72 Stunden einen Test an die Notrufzentrale senden, damit Ausfälle frühzeitig erkannt werden.

4. Identifikation der Anlage

Der Ansprechpartner in der Notrufzentrale muss alle relevanten Daten zur Anlage sehen können, z. B.

  • Standort

  • Aufzugsnummer

  • Betreiber

  • Zugangsbeschreibungen für Einsatzkräfte

 


3. Muss mein alter Aufzug die EN 81-28 erfüllen?

Ja – alle Aufzüge mit Personenbeförderung benötigen ein funktionierendes Notrufsystem nach aktuellem Standard.
Die Norm gilt auch für ältere Anlagen, da der Betreiber verpflichtet ist, eine sichere Befreiung zu gewährleisten.


4. Was passiert, wenn das Notrufsystem ausfällt?

Wenn die automatische Testmeldung ausbleibt oder der Aufzug keine Verbindung mehr aufbauen kann, muss unverzüglich gehandelt werden.
Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass:

  • der Fehler sofort behoben wird

  • der Aufzug stillgelegt wird, wenn keine sichere Alarmübermittlung gewährleistet ist


5. Wer darf die Notrufzentrale betreiben?

Eine Notrufzentrale darf betrieben werden durch:

  • den eigenen technischen Dienst (24/7 besetzt),

  • ein zertifiziertes Aufzugunternehmen,

  • spezialisierte Leitstellen, die 24/7-Bereitschaft garantieren.

Der Betreiber trägt jedoch immer die Verantwortung, dass die Zentrale zuverlässig erreichbar ist.


6. Welche Vorteile bringt ein Notrufsystem nach EN   81-28?

  • Höhere Betriebssicherheit

  • Schnelle Befreiung im Notfall

  • Dokumentierte Alarmmeldungen und Funktionsnachweise

  • Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten

  • Reduzierte Haftungsrisiken


7. Welche Pflichten habe ich als Betreiber zusätzlich?

Sie müssen sicherstellen, dass:

  • das Notrufsystem betriebsbereit ist

  • regelmäßige Wartungen erfolgen

  • der Notruf nicht abgeschaltet oder durch Umbauten beeinträchtigt wird

  • die Einsatzwege (z. B. Kellertüren, Maschinenraum) jederzeit zugänglich sind


8. Was bedeuten die Testmeldungen für mich?

Die automatischen Testmeldungen entlasten Sie.
Sie müssen nur handeln, wenn:

  • eine Störung gemeldet wird oder

  • der Aufzug in der Leitstelle nicht erreichbar ist.

In diesem Fall muss das Wartungsunternehmen schnellstmöglich eingreifen.


9. Was kostet ein EN-81-28-konformer Notrufdienst?

Die Preise variieren je nach Anbieter, Technik und Leistungsumfang

 


10. Was passiert im Ernstfall?

Bei einem Notruf:

 

  1. Meldet sich eine Leitstelle innerhalb weniger Sekunden.

  2. Die Leitstelle identifiziert die Anlage und spricht mit den Eingeschlossenen.

  3. Sie alarmiert einen Monteur oder die Feuerwehr.

  4. Die Befreiung erfolgt gemäß den Betreibervereinbarungen.