Die EN 81-28 ist eine europäische Sicherheitsnorm für Aufzüge. Sie regelt die Notruf- und Alarmkommunikation zwischen eingeschlossenen Personen im
Aufzug und einer ständig besetzten Notrufzentrale (24/7).
Ihr Ziel: Sicherstellen, dass im Notfall schnell Hilfe geleistet wird.
Als Betreiber sind Sie gesetzlich verantwortlich dafür,
dass der Aufzug über ein funktionierendes Zwei-Wege-Notrufsystem verfügt,
dass der Notruf ständig erreichbar ist (24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr),
und dass das Notrufgerät regelmäßig geprüft wird.
Sie haften dafür, dass eingeschlossene Personen zuverlässig befreit werden.
Die Norm schreibt unter anderem vor:
Der Aufzug muss eine dauerhafte Verbindung zu einer ständig erreichbaren Notrufzentrale aufbauen können.
Eingeschlossene Personen müssen mit einer Leitstelle sprechen können.
Das Notrufsystem muss automatisch mindestens alle 72 Stunden einen Test an die Notrufzentrale senden, damit Ausfälle frühzeitig erkannt werden.
Der Ansprechpartner in der Notrufzentrale muss alle relevanten Daten zur Anlage sehen können, z. B.
Standort
Aufzugsnummer
Betreiber
Zugangsbeschreibungen für Einsatzkräfte
Ja – alle Aufzüge mit Personenbeförderung benötigen ein funktionierendes Notrufsystem nach aktuellem Standard.
Die Norm gilt auch für ältere Anlagen, da der Betreiber verpflichtet ist, eine sichere Befreiung zu gewährleisten.
Wenn die automatische Testmeldung ausbleibt oder der Aufzug keine Verbindung mehr aufbauen kann, muss unverzüglich gehandelt
werden.
Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass:
der Fehler sofort behoben wird
der Aufzug stillgelegt wird, wenn keine sichere Alarmübermittlung gewährleistet ist
Eine Notrufzentrale darf betrieben werden durch:
den eigenen technischen Dienst (24/7 besetzt),
ein zertifiziertes Aufzugunternehmen,
spezialisierte Leitstellen, die 24/7-Bereitschaft garantieren.
Der Betreiber trägt jedoch immer die Verantwortung, dass die Zentrale zuverlässig erreichbar ist.
Höhere Betriebssicherheit
Schnelle Befreiung im Notfall
Dokumentierte Alarmmeldungen und Funktionsnachweise
Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten
Reduzierte Haftungsrisiken
Sie müssen sicherstellen, dass:
das Notrufsystem betriebsbereit ist
regelmäßige Wartungen erfolgen
der Notruf nicht abgeschaltet oder durch Umbauten beeinträchtigt wird
die Einsatzwege (z. B. Kellertüren, Maschinenraum) jederzeit zugänglich sind
Die automatischen Testmeldungen entlasten Sie.
Sie müssen nur handeln, wenn:
eine Störung gemeldet wird oder
der Aufzug in der Leitstelle nicht erreichbar ist.
In diesem Fall muss das Wartungsunternehmen schnellstmöglich eingreifen.
Die Preise variieren je nach Anbieter, Technik und Leistungsumfang
Bei einem Notruf:
Meldet sich eine Leitstelle innerhalb weniger Sekunden.
Die Leitstelle identifiziert die Anlage und spricht mit den Eingeschlossenen.
Sie alarmiert einen Monteur oder die Feuerwehr.
Die Befreiung erfolgt gemäß den Betreibervereinbarungen.
