Aufzugswartung bezeichnet alle regelmäßigen Inspektions-, Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen, die nötig sind, um einen sicheren, zuverlässigen und normgerechten Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten. Dazu zählen:
Kontrolle der mechanischen, elektrischen und elektronischen Komponenten
Schmierung von beweglichen Teilen
Überprüfung der Türen, Notrufsysteme und Sicherheitsvorrichtungen
Reinigung und visuelle Inspektion
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
Nur fachlich qualifizierte Aufzugsunternehmen oder geprüfte Servicetechniker dürfen Wartungen durchführen.
In Deutschland muss das Personal Kenntnisse nach EN 81-20 / EN 81-50 sowie einschlägige Arbeitsschutzvorschriften haben.
Betreiber dürfen nicht selbst ohne Ausbildung Wartungsarbeiten durchführen – das wäre rechtlich und versicherungstechnisch riskant.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §10): regelmäßige Wartung mindestens einmal jährlich, meist jedoch monatlich oder vierteljährlich je nach Nutzungsintensität und Herstellervorgaben.
Hochfrequent genutzte Aufzüge oder Lastenaufzüge können wöchentliche Kontrollen erfordern.
Wartungsintervalle werden in einem Wartungsvertrag zwischen Betreiber und Wartungsfirma festgelegt.
| Wartung | Reparatur |
|---|---|
| Vorbeugend | Behebend |
| Überprüfung & Schmierung | Austausch oder Instandsetzung defekter Teile |
| Vermeidet Ausfälle | Beseitigt bereits bestehender Störungen |
| Regelmäßig nach Plan | Bei Bedarf oder nach Störung |
Wartungsfirmen müssen Wartungsprotokolle führen.
Betreiber sollten diese mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Die Dokumentation enthält:
Datum der Wartung
durchgeführte Arbeiten
Festgestellte Mängel / Störungen
Unterschrift des Technikers
Empfehlungen für Reparaturen
Bei Mietobjekten: Umlage auf Mieter über Betriebskosten möglich, sofern im Mietvertrag vereinbart.
Bei Eigentümergemeinschaften (WEG): Kosten werden über Miteigentumsanteile verteilt.
Bei privaten Eigentümern: Betreiber trägt alle Kosten selbst.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – regelmäßige Prüfungen & Wartungspflicht
EN 81-20 / EN 81-50 – Sicherheits- und Prüfanforderungen für Aufzüge
Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU – europaweite Sicherheitsanforderungen für neue Anlagen
Notrufsystemprüfung
Steuerungsdiagnose
Energieoptimierung
Modernisierungsempfehlungen
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Fangvorrichtung, Bremsen)
Wartungsfirma arbeitet nach Herstellerangaben und Normen
Regelmäßige Inspektionen dokumentiert
Präventive Empfehlungen werden gegeben
Techniker sind zertifiziert und geschult
Schnelle Reaktionszeit bei Störungen / Notdienst
Erhöhter Verschleiß und Risiko von Störungen
Haftungsrisiko bei Unfällen oder Schäden
Verstoß gegen BetrSichV, evtl. Bußgelder oder Versicherungsprobleme
Kostensteigerung durch teure Reparaturen oder Modernisierung
💡 Tipp für Betreiber:
Regelmäßige Wartung schützt nicht nur Menschenleben, sondern spart langfristig Kosten, erhöht Zuverlässigkeit und Verlängert die Lebensdauer des Aufzugs.
