Aufzugswartung


1. Was versteht man unter Aufzugswartung?

Aufzugswartung bezeichnet alle regelmäßigen Inspektions-, Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen, die nötig sind, um einen sicheren, zuverlässigen und normgerechten Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten. Dazu zählen:

  • Kontrolle der mechanischen, elektrischen und elektronischen Komponenten

  • Schmierung von beweglichen Teilen

  • Überprüfung der Türen, Notrufsysteme und Sicherheitsvorrichtungen

  • Reinigung und visuelle Inspektion

  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten


2. Wer darf die Wartung durchführen?

  • Nur fachlich qualifizierte Aufzugsunternehmen oder geprüfte Servicetechniker dürfen Wartungen durchführen.

  • In Deutschland muss das Personal Kenntnisse nach EN 81-20 / EN 81-50 sowie einschlägige Arbeitsschutzvorschriften haben.

  • Betreiber dürfen nicht selbst ohne Ausbildung Wartungsarbeiten durchführen – das wäre rechtlich und versicherungstechnisch riskant.


3. Wie oft muss ein Aufzug gewartet werden?

  • Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §10): regelmäßige Wartung mindestens einmal jährlich, meist jedoch monatlich oder vierteljährlich je nach Nutzungsintensität und Herstellervorgaben.

  • Hochfrequent genutzte Aufzüge oder Lastenaufzüge können wöchentliche Kontrollen erfordern.

  • Wartungsintervalle werden in einem Wartungsvertrag zwischen Betreiber und Wartungsfirma festgelegt.


4. Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Reparatur?

Wartung Reparatur
Vorbeugend                            Behebend
Überprüfung & Schmierung                            Austausch oder Instandsetzung defekter Teile
Vermeidet Ausfälle                            Beseitigt bereits bestehender Störungen
Regelmäßig nach Plan                            Bei Bedarf oder nach Störung

5. Welche Dokumentation ist Pflicht?

  • Wartungsfirmen müssen Wartungsprotokolle führen.

  • Betreiber sollten diese mindestens 5 Jahre aufbewahren.

  • Die Dokumentation enthält:

    • Datum der Wartung

    • durchgeführte Arbeiten

    • Festgestellte Mängel / Störungen

    • Unterschrift des Technikers

    • Empfehlungen für Reparaturen


6. Wer ist verantwortlich für die Wartungskosten?

  • Bei Mietobjekten: Umlage auf Mieter über Betriebskosten möglich, sofern im Mietvertrag vereinbart.

  • Bei Eigentümergemeinschaften (WEG): Kosten werden über Miteigentumsanteile verteilt.

  • Bei privaten Eigentümern: Betreiber trägt alle Kosten selbst.


7. Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – regelmäßige Prüfungen & Wartungspflicht

  • EN 81-20 / EN 81-50 – Sicherheits- und Prüfanforderungen für Aufzüge

  • Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU – europaweite Sicherheitsanforderungen für neue Anlagen


8. Welche Zusatzleistungen kann eine Wartung   beinhalten?

  • Notrufsystemprüfung

  • Steuerungsdiagnose

  • Energieoptimierung

  • Modernisierungsempfehlungen

  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Fangvorrichtung, Bremsen)


9. Wie erkenne ich eine qualitativ hochwertige   Wartung?

  • Wartungsfirma arbeitet nach Herstellerangaben und Normen

  • Regelmäßige Inspektionen dokumentiert

  • Präventive Empfehlungen werden gegeben

  • Techniker sind zertifiziert und geschult

  • Schnelle Reaktionszeit bei Störungen / Notdienst


10. Was passiert, wenn ein Aufzug nicht gewartet   wird?

  • Erhöhter Verschleiß und Risiko von Störungen

  • Haftungsrisiko bei Unfällen oder Schäden

  • Verstoß gegen BetrSichV, evtl. Bußgelder oder Versicherungsprobleme

  • Kostensteigerung durch teure Reparaturen oder Modernisierung


 

💡 Tipp für Betreiber:
Regelmäßige Wartung schützt nicht nur Menschenleben, sondern spart langfristig Kosten, erhöht Zuverlässigkeit und Verlängert die Lebensdauer des Aufzugs.