DIN EN 81-70 (Barrierefreie Aufzüge)

1. Was ist die DIN EN 81-70?

Die DIN EN 81-70 ist eine europäische Norm, die festlegt, wie Aufzüge gestaltet sein müssen, damit sie barrierefrei und für Menschen mit Einschränkungen sicher nutzbar sind.
Sie definiert Anforderungen an Kabinenmaße, Bedienelemente, Anzeigen, akustische Signale, Beleuchtung und Kontraste.


2. Für welche Gebäude ist die DIN EN 81-70 relevant?

Sie gilt für alle Neubauten mit Personenaufzügen – insbesondere in:

  • öffentlichen Gebäuden

  • Wohnanlagen

  • Bürogebäuden

  • Hotels, Kliniken, Pflegeheimen

  • Verkehrseinrichtungen (Bahnhöfe, Parkhäuser etc.)

Für Bestandsanlagen ist sie nicht zwingend, aber wird bei Modernisierungen häufig empfohlen.


3. Welche Kabinenmaße schreibt die Norm vor?

Die Norm definiert drei relevante Kabinengrößen:

  • Typ 1: min. 1.000 × 1.300 mm (für einzelne Rollstuhlnutzer)

  • Typ 2: min. 1.100 × 1.400 mm (empfohlen, häufig in Wohngebäuden)

  • Typ 3: min. 2.000 × 1.400 mm (zwei Rollstühle oder Rollstuhl + Begleitperson)

Welche Größe erforderlich ist, hängt vom Gebäudetyp und der Nutzung ab.


4. Was regelt die Norm zu Bedienelementen?

Bedienelemente müssen:

  • zwischen 900–1.100 mm über dem Boden angebracht sein

  • tastbar (taktil) und visuell gut erkennbar sein

  • ausreichend groß und kontrastreich sein

  • mit Brailleschrift oder erhabenen Zeichen versehen sein

  • leichtgängig bedienbar sein (geringer Kraftaufwand)


5. Welche Vorgaben gibt es für Anzeigen und Signale?

Die Norm fordert u. a.:

Visuelle Anzeigen:

  • gut lesbare Etagenanzeigen

  • große, kontrastreiche Schrift

  • Anzeigen innen & außen

Akustische Signale:

  • Ankündigung der Fahrtrichtung („Aufwärts“, „Abwärts“)

  • Etagenansage möglich bzw. empfohlen

  • Türenschließsignale

  • Lautstärke muss klar verständlich sein


6. Was sagt die Norm zur Türbreite?

Die Mindestbreite beträgt:

  • 900 mm lichte Durchgangsbreite (Standard)

  • 1.100 mm bei großen Kabinen oder erhöhter Barrierefreiheit

Dadurch ist ein problemloser Rollstuhlzugang gewährleistet.


7. Gibt es Vorgaben zur Beleuchtung?

Ja. Die DIN EN 81-70 schreibt vor:

  • Mindestbeleuchtungsstärke in Kabine und Vorraum

  • gleichmäßige, blendfreie Ausleuchtung

  • hohe Farbwiedergabe (für bessere Erkennung von Anzeigen, Piktogrammen, Kanten)


8. Welche Anforderungen gelten für Handläufe?

Falls ein Handlauf vorgesehen ist, muss dieser:

  • 900–950 mm hoch sein

  • starke Kontraste zur Wand aufweisen

  • gut greifbar, stabil und durchgehend sein


9. Muss jeder Aufzug nach DIN EN 81-70 gebaut werden?

Nein, aber:

  • In Neubauten öffentlicher Gebäude: praktisch immer notwendig

  • In Wohngebäuden: häufig vorgeschrieben oder empfohlen

  • Im Bestand: nur verpflichtend, wenn es die Landesbauordnung verlangt oder der Aufzug wesentlich modernisiert wird


10. Wie wird die Einhaltung der Norm geprüft?

Die Einhaltung wird kontrolliert durch:

  • Aufzugshersteller

  • Bauaufsichtsbehörden

  • Sachverständige / Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA)

  • Betreiber im Rahmen der Abnahme


11. Warum ist die DIN EN 81-70 so wichtig?

Sie ermöglicht Menschen mit:

  • Bewegungseinschränkungen

  • Rollstühlen

  • Kinderwagen

  • Sehbehinderungen

  • Hörbehinderungen

 

eine sichere, komfortable und diskriminierungsfreie Nutzung von Aufzügen.
Damit ist sie ein wichtiger Bestandteil der barrierefreien Bauplanung.