Die DIN EN 81-70 ist eine europäische Norm, die festlegt, wie Aufzüge gestaltet sein müssen, damit sie barrierefrei und für Menschen mit
Einschränkungen sicher nutzbar sind.
Sie definiert Anforderungen an Kabinenmaße, Bedienelemente, Anzeigen, akustische Signale, Beleuchtung und Kontraste.
Sie gilt für alle Neubauten mit Personenaufzügen – insbesondere in:
öffentlichen Gebäuden
Wohnanlagen
Bürogebäuden
Hotels, Kliniken, Pflegeheimen
Verkehrseinrichtungen (Bahnhöfe, Parkhäuser etc.)
Für Bestandsanlagen ist sie nicht zwingend, aber wird bei Modernisierungen häufig empfohlen.
Die Norm definiert drei relevante Kabinengrößen:
Typ 1: min. 1.000 × 1.300 mm (für einzelne Rollstuhlnutzer)
Typ 2: min. 1.100 × 1.400 mm (empfohlen, häufig in Wohngebäuden)
Typ 3: min. 2.000 × 1.400 mm (zwei Rollstühle oder Rollstuhl + Begleitperson)
Welche Größe erforderlich ist, hängt vom Gebäudetyp und der Nutzung ab.
Bedienelemente müssen:
zwischen 900–1.100 mm über dem Boden angebracht sein
tastbar (taktil) und visuell gut erkennbar sein
ausreichend groß und kontrastreich sein
mit Brailleschrift oder erhabenen Zeichen versehen sein
leichtgängig bedienbar sein (geringer Kraftaufwand)
Die Norm fordert u. a.:
gut lesbare Etagenanzeigen
große, kontrastreiche Schrift
Anzeigen innen & außen
Ankündigung der Fahrtrichtung („Aufwärts“, „Abwärts“)
Etagenansage möglich bzw. empfohlen
Türenschließsignale
Lautstärke muss klar verständlich sein
Die Mindestbreite beträgt:
900 mm lichte Durchgangsbreite (Standard)
1.100 mm bei großen Kabinen oder erhöhter Barrierefreiheit
Dadurch ist ein problemloser Rollstuhlzugang gewährleistet.
Ja. Die DIN EN 81-70 schreibt vor:
Mindestbeleuchtungsstärke in Kabine und Vorraum
gleichmäßige, blendfreie Ausleuchtung
hohe Farbwiedergabe (für bessere Erkennung von Anzeigen, Piktogrammen, Kanten)
Falls ein Handlauf vorgesehen ist, muss dieser:
900–950 mm hoch sein
starke Kontraste zur Wand aufweisen
gut greifbar, stabil und durchgehend sein
Nein, aber:
In Neubauten öffentlicher Gebäude: praktisch immer notwendig
In Wohngebäuden: häufig vorgeschrieben oder empfohlen
Im Bestand: nur verpflichtend, wenn es die Landesbauordnung verlangt oder der Aufzug wesentlich modernisiert wird
Die Einhaltung wird kontrolliert durch:
Aufzugshersteller
Bauaufsichtsbehörden
Sachverständige / Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA)
Betreiber im Rahmen der Abnahme
Sie ermöglicht Menschen mit:
Bewegungseinschränkungen
Rollstühlen
Kinderwagen
Sehbehinderungen
Hörbehinderungen
eine sichere, komfortable und diskriminierungsfreie Nutzung von Aufzügen.
Damit ist sie ein wichtiger Bestandteil der barrierefreien Bauplanung.
